In 2022 wurde die Gemeinde Hohenkirchen vor allem mit der Wohlenberger Wiek und den beiden großen Zeltplätzen als Tourismusort anerkannt. Damit ist unsere Gemeinde Hohenkirchen zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe berechtigt. Ab 1.1.2024 beträgt die Kurabgabe 1 € pro Tag (0,50€ Kinder).
Als Betreiber haben wir die Kurtaxe laut Satzung der Gemeinde einzutreiben und abzuführen.
In allen Buchungen wird diese direkt mit eingerechnet und ist somit bei Anreise schon vollständig von euch bezahlt. Solltet ihr einen Schwerbehindertenausweis besitzen, so teilt uns dies bitte vor vollständiger Bezahlung mit und lasst uns einen Scan eures Ausweises per Mail zukommen. Dann können wir eine ermäßigte Kurabgabe von 50 Cent/Tag für euch beantragen. Nach vollständiger Bezahlung und nach Anreise ist dies leider nicht mehr möglich.
Wir werden uns maßgeblich dafür einsetzen, dass die Kurabgabe sinnvoll investiert wird. Nicht nur in Radwege, sondern vor allem in strandnahe Investitionen für alle Besucher:innen. Z. B. attraktive Mülleimer, barrierefreie Wege ins Wasser und attraktive Veranstaltungen.
Höhe der Kurabgabe
die Kurabgabe für die Saison 2025 (1.4.-31.10.)
- beträgt 1 €/Tag bzw. Nacht für Personen ab 16 Jahren
- die ermäßigte Kurabgabe für Kinder von 6-15 Jahren beträgt 0,50 €/Tag bzw. Nacht
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Für Kinder zwischen 0 Jahren und 5 Jahren wird keine Kurabgabe erhoben
Versand der Kurkarten
- Die Kurkarten werden euch von der Gemeinde Hohenkirchen automatisch zugesendet. Schickt die E-Mail einfach weiter an die Mitreisenden so, dass diese die Kurkarten bei Bedarf vorzeigen können.
- Bucht ihr spontan am Anreisetag dann solltet ihr die Kurtaxe innerhalb von 30 Minuten am Tag der Buchung erhalten.
Besucher
Müssen private Besucher:innen von Einwohnenden, also Familie & Freunde, die zu Besuch kommen, Kurabgabe zahlen?
Ja, auch private Besucher:innen müssen die Kurabgabe zahlen. Für sie besteht jedoch keine Meldepflicht. D. h., sie müssen ihre Kurabgabe für den Zeitraum ihres Aufenthaltes an den Kurabgabe-Automaten an den Strandzugängen entrichten. An den Automaten werden keine personalisierten Gästekarten ausgegeben, sondern Bezahl-Quittungen für den jeweiligen Zeitraum. Insofern können Einwohnende ggf. auch im Vorfeld eines angekündigten Besuchs die Karten ziehen (technisch noch in finaler Klärung).
Folgende Strände gehören zu Gemeinde Hohenkirchen (hier gilt unsere Kurtaxe):
- Wohlenberger Wiek:
- Aktivitäten: Badestrand, Surfen, Bootfahren, Kiten, Kinderunterhaltung, Camping, Hundestrand
- Verpflegung: Tamila Beachclub – Café, Restaurant & Bar, Buttjes – Grill & Bar
- Besonderheiten: Malerische Sonnenuntergänge, bewirtschafteter Strand, diverse Freizeitangebote.
2. Zwischen Beckerwitz und Hohen Wieschendorf:
- Aktivitäten: Wandern, Camping, Vogelbeobachtung, Hundestrand
- Verpflegung: Selbstverpflegung
- Besonderheiten: Steilküste, Campingplatz in Beckerwitz, unbewirtschafteter Strand.
3. Hohen Wieschendorf:
- Aktivitäten: Badestrand, Volleyball, Wassersport
- Verpflegung: Italienisches Restaurant „Little Italy“
- Besonderheiten: Kleiner Sandstrand um den Yachthafen, ausreichend Kapazitäten für Feriengäste und Tagesgäste.
4. Zwischen Hohen Wieschendorf und Zierow:
- Aktivitäten: Wandern, Camping, Vogelbeobachtung
- Verpflegung: Selbstverpflegung
- Besonderheiten: Überschwemmte Salzwiesen, Naturschutzgebiet in Planung.
Eure Erholung unterstützen wir mit unserer Waldpanorama Sauna und der wundervollen Wohlenberger Wiek.
Link: Gemeinde Hohenkirchen