In 2022 wurde die Gemeinde Hohenkirchen vor allem mit der Wohlenberger Wiek und den beiden großen Zeltplätzen als Tourismusort anerkannt. Damit ist unsere Gemeinde Hohenkirchen zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe berechtigt. Ab 1.1.2024 beträgt die Kurabgabe 1 € pro Tag (0,50€ Kinder).
Als Betreiber haben wir die Kurtaxe laut Satzung der Gemeinde einzutreiben und abzuführen. In allen neue Buchungen seit dem 15. April 2024 ist die Kurtaxe sofort inklusive.
Für alle Buchungen vor dem 15. April also im alten System vor der Daten-Migration wird die Kurtaxe nachberechnet und sind zusätzlich zu zahlen mit der Restzahlung. Mit der Restzahlung ist damit auch dort die Kurtaxe inklusive. Im Buchungssystem wird die Kurtaxe unter dem Begriff Lokale Steuern geführt.
Wir werden uns maßgeblich dafür einsetzen, dass die Kurabgabe sinnvoll investiert wird. Nicht nur in Radwege, sondern vor allem in strandnahe Investitionen für alle Besucher:innen. Z. B. attraktive Mülleimer, barrierefreie Wege ins Wasser und attraktive Veranstaltungen.
Höhe der Kurabgabe
die Kurabgabe für die Saison 2024 (1.4.-31.10.)
- beträgt 1 €/Tag bzw. Nacht für Personen ab 16 Jahren
- die ermäßigte Kurabgabe für Kinder von 6-15 Jahren beträgt 0,50 €/Tag bzw. Nacht
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Für Kinder zwischen 0 Jahren und 5 Jahren wird keine Kurabgabe erhoben
Versand der Kurkarten
- Voraussetzung ist der Online-Checkin. Dort gebt ihr Geburtsdatum und die Namen der Reisenden an.
- Ab 14 Tage vor Anreise ist der Online-Checkin über den Self-Service sowie der Link in unserer Anreise E-Mail möglich.
- Anschließend werden euch die Kurkarten von der Gemeinde Hohenkirchen automatisch zugesendet. Schickt die E-Mail einfach weiter an die Mitreisenden so, dass diese die Kurkarten bei Bedarf vorzeigen können.
- Übrigens öffnen auch die Schranken ohne Online-Checkin nicht. Bei einer Verlängerung ist ein erneuter Online-Checkin nötig.
- Bucht ihr spontan am Anreisetag dann solltet ihr die Kurtaxe innerhalb von 30 Minuten am Tag der Buchung erhalten.
Besucher
Müssen private Besucher:innen von Einwohnenden, also Familie & Freunde, die zu Besuch kommen, Kurabgabe zahlen?
Ja, auch private Besucher:innen müssen die Kurabgabe zahlen. Für sie besteht jedoch keine Meldepflicht. D. h., sie müssen ihre Kurabgabe für den Zeitraum ihres Aufenthaltes an den Kurabgabe-Automaten an den Strandzugängen entrichten. An den Automaten werden keine personalisierten Gästekarten ausgegeben, sondern Bezahl-Quittungen für den jeweiligen Zeitraum. Insofern können Einwohnende ggf. auch im Vorfeld eines angekündigten Besuchs die Karten ziehen (technisch noch in finaler Klärung).
Folgende Strände gehören zu Gemeinde Hohenkirchen (hier gilt unsere Kurtaxe):
- Wohlenberger Wiek:
- Aktivitäten: Badestrand, Surfen, Bootfahren, Kiten, Kinderunterhaltung, Camping, Hundestrand
- Verpflegung: Tamila Beachclub – Café, Restaurant & Bar, Buttjes – Grill & Bar
- Besonderheiten: Malerische Sonnenuntergänge, bewirtschafteter Strand, diverse Freizeitangebote.
2. Zwischen Beckerwitz und Hohen Wieschendorf:
- Aktivitäten: Wandern, Camping, Vogelbeobachtung, Hundestrand
- Verpflegung: Selbstverpflegung
- Besonderheiten: Steilküste, Campingplatz in Beckerwitz, unbewirtschafteter Strand.
3. Hohen Wieschendorf:
- Aktivitäten: Badestrand, Volleyball, Wassersport
- Verpflegung: Italienisches Restaurant „Little Italy“
- Besonderheiten: Kleiner Sandstrand um den Yachthafen, ausreichend Kapazitäten für Feriengäste und Tagesgäste.
4. Zwischen Hohen Wieschendorf und Zierow:
- Aktivitäten: Wandern, Camping, Vogelbeobachtung
- Verpflegung: Selbstverpflegung
- Besonderheiten: Überschwemmte Salzwiesen, Naturschutzgebiet in Planung.
Eure Erholung unterstützen wir mit unserer Waldpanorama Sauna und der wundervollen Wohlenberger Wiek.
Link: Gemeinde Hohenkirchen