Kurtaxe

Kurtaxe Gemeinde Hohenkirchen Logo

In 2022 wurde die Gemeinde Hohenkirchen vor allem mit der Wohlenberger Wiek und den beiden großen Zeltplätzen als Tourismusort anerkannt. Damit ist unsere Gemeinde Hohenkirchen zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe berechtigt. Ab 1.1.2024 beträgt die Kurabgabe 1 € pro Tag (0,50€ Kinder).

Im Frühling 2024 wird eine Schnittstelle die Kosten der Kurtaxe direkt bei der Buchung mitberechnen. Dazu mussten wir unser komplettes Verwaltungssystem ändern. Leider klappt es nicht, die Kurtaxe für Frühbucher einzubuchen. D.h. diese wird vom System nachberechnet.

Auf der Rechnung erkennt ihr, ob die Kurtaxe schon bezahlt wurde, wenn sie dort aufgelistet ist.

Höhe der Kurabgabe
die Kurabgabe für die Saison 2024 (1.4.-31.10.)

  • beträgt 1 €/Tag bzw. Nacht für Personen ab 16 Jahren
  • die ermäßigte Kurabgabe für Kinder, von 6-15 Jahren, beträgt 0,50 €/Tag bzw. Nacht
  • Für Kinder zwischen 0 Jahren und 5 Jahren wird keine Kurabgabe erhoben

Besucher
Müssen private Besucher von Einwohnenden, d.h. also Familie & Freunde, die zu Besuch kommen, Kurabgabe zahlen?
Ja, auch private Besucher müssen die Kurabgabe zahlen. Für sie besteht jedoch keine Meldepflicht. D.h. sie müssen ihre Kurabgabe für den Zeitraum ihres Aufenthaltes an den Kurabgabe-Automaten an den Strandzugängen entrichten. An den Automaten werden keine personalisierten Gästekarten ausgegeben, sondern Bezahl-Quittungen für den jeweiligen Zeitraum. Insofern können Einwohnende ggf. auch im Vorfeld eines angekündigten Besuchs die Karten ziehen (technisch noch in finaler Klärung).

Eure Erholung unterstützen wir mit unsere Waldpanorama Sauna und der wundervollen Wohlenberger Wiek.

 

Link: Gemeinde Hohenkirchen

Link: Ostseebad Boltenhagen (8km)